Der Projektbegleitende Ausschuss muss wenigstens drei Mitglieder aus der Wirtschaft haben.
Dem Projektbegleitenden Ausschuss sollen mindestens zur Hälfte oder mindestens fünf Vertreter interessierter KMU angehören.
Dabei zählen mehrere Angehörige einer vertretenen Stelle nur einfach.
Mitglieder des Projektbegleitenden Ausschusses für ein IGF-Projekt sind:
- Mitglieder aus der Wirtschaft
- Sonstige Mitglieder
Dazu gehören insbesondere Angehörige von sonstigen Vereinen und von sonstigen Forschungsstellen (z.B. von Hochschulen).
Angehörige der das jeweilige Projekt durchführenden Forschungsstelle(n) können nicht zu den Mitgliedern des Projektbegleitenden Ausschusses gezählt werden, weil sie sich nicht selbst begleiten können.
Wenn die Antragstellende Forschungsvereinigung zur Durchführung eines IGF-Vorhabens eine Kooperationsvereinbarung mit einer weiteren oder mehreren Forschungsvereinigungen abschließt, ist ein Projektbegleitender Ausschuss unter Einbeziehung aller am Vorhaben beteiligter Forschungsvereinigungen zu bilden. Eine kooperierende Forschungsvereinigung muss jedoch nicht selbst im Projektbegleitenden Ausschuss vertreten sein. Es ist auch zulässig, dass ein Vertreter eines von ihr benannten Unternehmens der eigenen Branche in den Sitzungen des Projektbegleitenden Ausschusses mitwirkt.