IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

11.2 Förderhinweis in einer Veröffentlichung

11.2 Förderhinweis in einer Veröffentlichung

In jeder Veröffentlichung ist – wie in jeder anderen Publikation zum IGF-Vorhaben – folgender Hinweis und das BMWi-Logo aufzunehmen:

Das IGF-Vorhaben (Nummer und Buchstabe des IGF-Vorhabens laut Zuwendungsbescheid) der Forschungsvereinigung (Name der Forschungsvereinigung) wurde über die AiF im Rahmen des Programms zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung und –entwicklung (IGF) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

Für die Platzierung des Logos (an gut wahrnehmbarer Stelle) gilt der Styleguide der Bundesregierung. Für Beiträge in Fachzeitschriften o.ä. reicht der vorgenannte Förderhinweis.