IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

11.3 Formen der Veröffentlichung

11.3 Formen der Veröffentlichung

Sofern die Veröffentlichungen den vorgenannten Förderhinweis enthalten und die aktive Bekanntmachung der Forschungsergebnisse in ausreichendem Umfang für die interessierte Öffentlichkeit in Deutschland (d.h. über die Mitglieder der jeweiligen Forschungsvereinigung hinaus) sichergestellt ist, können folgende Formen anerkannt werden:
Eine Kurzinformation über ein abgeschlossenes Vorhaben
wird unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls als Veröffentlichung anerkannt, wenn auf die Verfügbarkeit des Schlussberichts für die interessierte Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen wird. Dies gilt auch für weitere Formen, wie z.B. Messepräsentationen.

Aufgrund der zum Teil langen Vorlaufzeit für Veröffentlichungen in Fachzeitschriften reicht zur Einhaltung der Frist für den Nachweis der erfolgten Veröffentlichung zunächst die Vorlage einer Empfangsbestätigung eines Verlages – möglichst mit Datum der vorgesehenen Veröffentlichung – aus. Nach Erscheinen der Veröffentlichung muss zur endgültigen Erfüllung der Verpflichtung ein Exemplar an die AiF gesandt werden.