IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

3.1.2 Ausgaben für die Gerätebeschaffung

3.1.2 Ausgaben für Gerätebeschaffung

Im Rahmen des Einzelansatzes B (Ausgaben für Gerätebeschaffung) können eigenständig inventarisierungsfähige Geräte mit einem Einzelbeschaffungswert über 2.500,- € (einschließlich Umsatzsteuer) beantragt werden [Details ein-/ausblenden].

Bei Vorsteuer-Abzugsberechtigung der Forschungsstelle dürfen generell nur Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) angesetzt werden.

Für die Beantragung von Großgeräten (Beschaffungswert ab 50.000 € einschließlich Umsatzsteuer) gelten zusätzliche Regelungen [Details ein-/ausblenden].

Ebenso gelten für den Eigenbau von Geräten sowie für Änderungen und Umbauten vorhandener Geräte besondere Regelungen [Details ein-/ausblenden].