Die Planung und der Nachweis der vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) erfolgt nach dem in der zwischen BMWi und AiF abgeschlossenen Vereinbarung über das Nachweisverfahren zur Bestimmung der vorhabenbezogenen Aufwendungen (Eigenbeteiligung) der Wirtschaft für das Programm zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung und –entwicklung (IGF) festgelegten Verfahren.
Im Teil Vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) des Gesamtfinanzierungsplans sind die geplanten Aufwendungen für die Positionen
jeweils in Summe auszuweisen. Dabei sind die geplanten Aufwendungen unter Beachtung ihrer tatsächlichen Notwendigkeit in realistischer Höhe anzugeben. So ist für Sitzungen des projektbegleitenden Ausschusses, bei denen mehrere IGF-Vorhaben behandelt werden sollen, nur die anteilige Tagespauschale anzusetzen.
In den Erläuterungen zum Gesamtfinanzierungsplan sollen ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Phase 1 geplanten und im Teil Vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) summarisch ausgewiesenen Ansätze der vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) spezifiziert und stichpunktartig erläutert werden, nicht jedoch die im Teil Beantragte Zuwendung (bZ) aufgeführten Ausgaben aus dem/den Einzelfinanzierungsplan/plänen, für die eine Zuwendung beantragt wird.