IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)
8.1 Ein Änderungsantrag ist nicht erforderlich
8.1 Ein Änderungsantrag ist nicht erforderlich
Für die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen ist kein Änderungsantrag erforderlich.
- Die Forschungsstellen können den Personaleinsatz innerhalb des jeweils bewilligten Einzelansatzes entsprechend den fachlichen Erfordernissen zur erfolgreichen Bearbeitung des Vorhabens
unter den nachfolgenden Bedingungen eigenständig vornehmen.
- Die Summe der insgesamt im Einzelansatz A.1 (HPA A und HPA B) beantragten und bewilligten Personenmonate darf nicht überschritten werden.
Hinweis: Diese Bedingung gilt nur für IGF-Vorhaben mit
Zuwendungsbescheid ab 01.01.2011.
- Die wissenschaftliche Bearbeitung des Vorhabens muss sichergestellt sein; daher müssen wissenschaftliche Mitarbeiter (HPA A) im Umfang von mindestens 50 % der für sie beantragten Einsatzzeit tatsächlich für die Bearbeitung des IGF-Vorhabens eingesetzt werden.
- Sofern sich hierdurch die bewilligte Zuwendung ermäßigt, ist dies unverzüglich nach Nr. 5.2 ANBest-P über die AiF dem BMWi anzuzeigen.
Die Einzelansätze im bewilligten Einzelfinanzierungsplan dürfen um bis zu 20% überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann
[Details ein-/ausblenden].
Mögliche Gründe sind:
- Bewilligtes Personal in einem Einzelansatz wird teurer
- Bewilligtes Gerät wird teurer
- Bewilligte Leistungen Dritter werden teurer
Die zugelassene Überschreitung der Einzelansätze gilt nicht für die
Einzelansätze A.4 (Pauschale für Personalausgaben) und D (Pauschale
für Sonstige Ausgaben).
Ein Änderungsbescheid wird nicht erstellt.