IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)
9.1 Aufbewahrungspflicht
9.1 Aufbewahrungspflicht
Die AiF-Forschungsvereinigung bzw. die Forschungsstelle ist verpflichtet, alle das IGF-Vorhaben
betreffenden Originalbelege (Gehaltsbescheinigungen, Rechnungen, Ein- und Auszahlungsbelege, Belege
über vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) etc.)
bis 5 Jahre nach Vorlage des Schlussnachweises aufzubewahren.