IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

9.5.4 Pauschale für Sonstige Ausgaben (Einzelansatz D.)

9.5.4 Pauschale für Sonstige Ausgaben (Einzelansatz D.)

Für Sonstige Ausgaben wird eine Pauschale als aus der Zuwendung finanzierungsfähig anerkannt. Die Pauschale wird prozentual ermittelt und ist in der Höhe begrenzt [Details ein-/ausblenden]. Damit sind alle weiteren projektbezogenen Ausgaben abgegolten.

Die Pauschale muss der Forschungsstelle in vollem Umfang zu Gute kommen. Von einem Einzelnachweis der Verwendung des pauschalierten Betrages wird abgesehen. Der Abrechnungsmodus zur Pauschale für Sonstige Ausgaben (z.B. jährlich, quartalsweise, monatlich) ist nicht festgelegt.