Der Schlussbericht muss neben den vorgenannten Anforderungen an einen Sachbericht insbesondere enthalten:
- Zu Beginn eine 1-seitige Zusammenfassung in deutscher Sprache, aus der die erzielten Ergebnisse der Forschungsarbeiten knapp und informativ hervorgehen. Die Zusammenfassung muss eine abschließende Bewertung mit der Schlussfolgerung enthalten:
Das Ziel des Vorhabens wurde erreicht / teilweise erreicht / nicht erreicht;
- Darstellung des wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Nutzens der erzielten Ergebnisse insbesondere für KMU sowie ihres innovativen Beitrags und ihrer industriellen Anwendungsmöglichkeiten;
- Zusammenstellung aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden sollen;
- Angaben über gewerbliche Schutzrechte, sofern sie erworben wurden oder ihre Anmeldung beabsichtigt ist
(detaillierte Regelungen zu Schutzrechten sind den jeweiligen
Zuwendungsbescheiden bzw. Weiterleitungsverträgen zu entnehmen);
- Einschätzung zur Realisierbarkeit des vorgeschlagenen und aktualisierten Transferkonzepts;
- Hinweis auf die Förderung durch das BMWi über die AiF (Förderhinweis).
Sind an einem Vorhaben mehr als eine Forschungsstelle beteiligt, muss ein gemeinsamer Schlussbericht die Ergebnisse aller beteiligten Forschungsstellen zum Ausdruck bringen.
Der Schlussbericht muss von dem für die Durchführung des Forschungsvorhabens verantwortlichen Projektleiter unterschrieben werden. Bei mehreren beteiligten Forschungsstellen sind die Unterschriften aller beteiligten Projektleiter erforderlich.
Verzögert sich die Abgabe des Schlussberichts aus triftigem Grund, muss von der Forschungsvereinigung ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Abgabe des Schlussberichts gestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Schlussnachweis ohne Schlussbericht unvollständig ist und eine Auszahlung des Restbetrages in Höhe von 5 % der Zuwendung erst erfolgen kann, wenn der AiF der vollständige Schlussnachweis vorliegt und der Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages von der IGF-Revision der AiF festgestellt wurde.