Merkblatt

über die Höchstsatzregelung für die Beantragung und Abrechnung von Personalausgaben - HPA - im Rahmen der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung

Für die Beantragung und Abrechnung von Personalausgaben der mit der Durchführung von Forschungsvorhaben im Rahmen der industriellen Gemeinschaftsforschung beauftragten Personals gelten die nachfolgenden Zuordnungs- und Vergütungsgrundsätze: Die betreffenden Mitarbeiter/innen der Forschungsstellen werden für die Ermittlung der für sie zutreffenden Vergütung jeweils einer der nachstehenden sechs Gruppen zugeordnet. Jede Gruppe weist bestimmte Ausbildungsanforderungen (Voraussetzungen in der Person des jeweiligen Mitarbeiters / der jeweiligen Mitarbeiterin) aus, die den Zuschnitt der auszuübenden Tätigkeiten festlegen. Im Einzelfall haben mehr als 50 v. H. der Gesamttätigkeit des/r Mitarbeiter(s)/in diesem Zuschnitt zu entsprechen. Die differenzierte Einstufung des/r Mitarbeiter(s)/in innerhalb der für ihn/sie ermittelten Gruppe, zwischen der Anfangsvergütung und dem jeweils festgelegten Höchstsatz, ist nach tätigkeitsbezogenen Bewertungskriterien (Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Tätigkeit, Maß der Verantwortung, Umfang der erforderlichen Fachkenntnisse sowie Umfang der selbständigen Leistungen) vorzunehmen.
Auf Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) wird verwiesen.

Wissenschaftlich-technisches Personal (Einzelansatz A.1)

- Gruppe A / Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen

Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Universitäts- oder Hochschulausbildung und entsprechender Tätigkeit in der Forschung.

- Gruppe B / Technische Mitarbeiter/innen

Angestellte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung und entsprechender Tätigkeit (z.B. Dipl.-Ing. FH, Dipl.-Betriebsw. FH, auch Ing. (grad.), Betriebsw. (grad.) mit mindestens dem Abschlusszeugnis einer der Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen - Ingenieurakademie, Höhere Wirtschaftsfachschule -).

Übriges Fachpersonal (Einzelansatz A.2)

- Gruppe C / Technische Angestellte

Angestellte mit staatlicher Abschlussprüfung einer Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer und entsprechender Tätigkeit (z. B. Staatlich geprüfte(r) Techniker/in der Fachrichtung Chemietechnik, Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/in der Fachrichtung Betriebswirtschaft). Handwerksmeister/in oder Industriemeister/in mit entsprechender Tätigkeit.

- Gruppe D / Technische Angestellte

Laboranten/innen mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit. Prakt. Betriebswirte/innen mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit.

- Gruppe E / Technische Angestellte oder Lohnempfänger/innen

Angestellte mit Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechender Tätigkeit (z. B. Feinmechaniker/in, Schlosser/in).

Hilfskräfte (Einzelansatz A.3)

- Gruppe F / Gewerbliche Hilfskräfte

Hilfskräfte mit einfacheren Arbeiten.
(nicht wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte)