26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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11.4 Termine, Nachweis der erfolgten Veröffentlichung
11.4 Termine, Nachweis der erfolgten Veröffentlichung
Der Nachweis der erfolgten Veröffentlichung der erzielten Forschungsergebnisse ist seitens der AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums gegenüber der AiF zu erbringen. In dem Anschreiben zur Übersendung des Belegexemplars an die AiF sind Nummer und Buchstabe des IGF-Vorhabens sowie das Forschungsthema anzugeben.
Für eine externe Forschungsstelle als Letztzuwendungsempfänger gilt gegenüber der AiF-Forschungsvereinigung ein entsprechend früherer Termin, der im Weiterleitungsvertrag zwischen der AiF-Forschungsvereinigung und der Forschungsstelle zu vereinbaren ist.
Sind an einem Vorhaben mehr als eine Forschungsstelle beteiligt, muss die Veröffentlichung die Ergebnisse aller beteiligten Forschungsstellen zum Ausdruck bringen.
Soll aus besonderen Gründen vorerst von einer Veröffentlichung abgesehen werden, ist hierzu von der AiF-Forschungsvereinigung rechtzeitig über die AiF die Zustimmung des BMWi einzuholen.
In einem Antrag auf Verlängerung der Frist für den Nachweis der erfolgten Veröffentlichung sind die Hinderungsgründe für den fristgerechten Nachweis und der Zeitpunkt der voraussichtlichen Erledigung für die nachträgliche Erfüllung der Pflicht zur Veröffentlichung anzugeben.
Bei
Nichteinhaltung der Frist durch die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger wird die AiF die in diesem Fall erforderlichen Maßnahmen einleiten.
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- Versendung eines Mahnschreibens an die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger am Ende des siebten Monats nach Ende des Bewilligungszeitraums mit Setzung einer Nachfrist von maximal vier Wochen für den Nachweis der erfolgten Veröffentlichung sowie Hinweis auf die Konsequenz bei Verstreichung der Nachfrist.
- Bei Überschreitung der Nachfrist:
- Aussetzung der Bewilligung neuer Vorhaben (Phase 2), bis die Verpflichtung zur Veröffentlichung nachweislich erfüllt ist.
- Prüfung eines Widerrufs des Zuwendungsbescheides und einer Erstattung der Gesamtzuwendung nach Ablauf von acht Monaten seit Ende des Bewilligungszeitraums.
- Schriftliche Anhörung des Erstzuwendungsempfängers, bevor ein Widerruf des Zuwendungsbescheides eingeleitet wird.
- Schriftliche Mitteilung an das BMWi über das Ergebnis der Anhörung.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
