REVISION

26.05.2011

Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011 steht zum Download bereit.

10.05.2011

Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG steht zum Download bereit.

01.06.2010

Das BMWi-Logo kann hier angefordert werden.

IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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11.4 Termine, Nachweis der erfolgten Veröffentlichung

11.4 Termine, Nachweis der erfolgten Veröffentlichung

Der Nachweis der erfolgten Veröffentlichung der erzielten Forschungsergebnisse ist seitens der AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums gegenüber der AiF zu erbringen. In dem Anschreiben zur Übersendung des Belegexemplars an die AiF sind Nummer und Buchstabe des IGF-Vorhabens sowie das Forschungsthema anzugeben.

Für eine externe Forschungsstelle als Letztzuwendungsempfänger gilt gegenüber der AiF-Forschungsvereinigung ein entsprechend früherer Termin, der im Weiterleitungsvertrag zwischen der AiF-Forschungsvereinigung und der Forschungsstelle zu vereinbaren ist.

Sind an einem Vorhaben mehr als eine Forschungsstelle beteiligt, muss die Veröffentlichung die Ergebnisse aller beteiligten Forschungsstellen zum Ausdruck bringen.

Soll aus besonderen Gründen vorerst von einer Veröffentlichung abgesehen werden, ist hierzu von der AiF-Forschungsvereinigung rechtzeitig über die AiF die Zustimmung des BMWi einzuholen.

In einem Antrag auf Verlängerung der Frist für den Nachweis der erfolgten Veröffentlichung sind die Hinderungsgründe für den fristgerechten Nachweis und der Zeitpunkt der voraussichtlichen Erledigung für die nachträgliche Erfüllung der Pflicht zur Veröffentlichung anzugeben.

Bei Nichteinhaltung der Frist durch die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger wird die AiF die in diesem Fall erforderlichen Maßnahmen einleiten. [Details ein-/ausblenden].

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.