IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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11. Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
11. Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
11.1 Definition einer Veröffentlichung
11.1 Definition einer Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung der Ergebnisse eines öffentlich geförderten Forschungsvorhabens ist die aktive Bekanntmachung der nach Ende des Bewilligungszeitraums vorliegenden Forschungsergebnisse für die interessierte Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache in einer der nachstehend genannten Formen. Die deutschsprachige Information ist unverzichtbar wegen der verfolgten Zielsetzung, insbesondere kleinen und mittleren deutschen Unternehmen (
KMU) den Zugang zu praxisnahen Forschungsergebnissen zu ermöglichen.
11.2 Förderhinweis in einer Veröffentlichung
11.2 Förderhinweis in einer Veröffentlichung
In jeder Veröffentlichung ist – wie in jeder anderen Publikation zum IGF-Vorhaben – folgender Hinweis
und das
BMWi-Logo aufzunehmen:
Das IGF-Vorhaben (Nummer und Buchstabe des IGF-Vorhabens laut Zuwendungsbescheid) der Forschungsvereinigung (Name der Forschungsvereinigung) wurde über die AiF im Rahmen des Programms zur Förderung der
Industriellen Gemeinschaftsforschung und –entwicklung (IGF) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
Für die Platzierung des Logos (an gut wahrnehmbarer Stelle) gilt der
Styleguide der Bundesregierung. Für Beiträge in Fachzeitschriften o.ä. reicht der vorgenannte Förderhinweis.
11.3 Formen der Veröffentlichung
11.3 Formen der Veröffentlichung
Sofern die Veröffentlichungen den vorgenannten Förderhinweis enthalten und die aktive Bekanntmachung der Forschungsergebnisse in ausreichendem Umfang für die interessierte Öffentlichkeit in Deutschland (d.h. über die Mitglieder der jeweiligen Forschungsvereinigung hinaus) sichergestellt ist, können folgende Formen anerkannt werden:
- (ggf. elektronische) Fachzeitschrift;
- öffentliche Datenbank;
- Internetseiten der Forschungsvereinigungen, Forschungsstellen oder Verbände;
- Schlussbericht
- Dissertation;
- schriftliche Fassung eines Vortrages, wenn darin auch auf die Verfügbarkeit des Schlussberichtes für die interessierte Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen wird.
Eine Kurzinformation über ein abgeschlossenes Vorhaben
- in Fachzeitschriften,
- im Internet oder
- in sich an die gesamte interessierte Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland richtenden Organe der Forschungsvereinigung oder der Forschungsstelle
wird unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls als Veröffentlichung anerkannt, wenn auf die Verfügbarkeit des Schlussberichts für die interessierte Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen wird. Dies gilt auch für weitere Formen, wie z.B. Messepräsentationen.
Aufgrund der zum Teil langen Vorlaufzeit für Veröffentlichungen in Fachzeitschriften reicht zur Einhaltung der Frist für den Nachweis der erfolgten Veröffentlichung zunächst die Vorlage einer Empfangsbestätigung eines Verlages – möglichst mit Datum der vorgesehenen Veröffentlichung – aus. Nach Erscheinen der Veröffentlichung muss zur endgültigen Erfüllung der Verpflichtung ein Exemplar an die AiF gesandt werden.
11.4 Termine, Nachweis der erfolgten Veröffentlichung
11.4 Termine, Nachweis der erfolgten Veröffentlichung
Der Nachweis der erfolgten Veröffentlichung der erzielten Forschungsergebnisse ist seitens der AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums gegenüber der AiF zu erbringen. In dem Anschreiben zur Übersendung des Belegexemplars an die AiF sind Nummer und Buchstabe des IGF-Vorhabens sowie das Forschungsthema anzugeben.
Für eine externe Forschungsstelle als Letztzuwendungsempfänger gilt gegenüber der AiF-Forschungsvereinigung ein entsprechend früherer Termin, der im Weiterleitungsvertrag zwischen der AiF-Forschungsvereinigung und der Forschungsstelle zu vereinbaren ist.
Sind an einem Vorhaben mehr als eine Forschungsstelle beteiligt, muss die Veröffentlichung die Ergebnisse aller beteiligten Forschungsstellen zum Ausdruck bringen.
Soll aus besonderen Gründen vorerst von einer Veröffentlichung abgesehen werden, ist hierzu von der AiF-Forschungsvereinigung rechtzeitig über die AiF die Zustimmung des BMWi einzuholen.
In einem Antrag auf Verlängerung der Frist für den Nachweis der erfolgten Veröffentlichung sind die Hinderungsgründe für den fristgerechten Nachweis und der Zeitpunkt der voraussichtlichen Erledigung für die nachträgliche Erfüllung der Pflicht zur Veröffentlichung anzugeben.
Bei
Nichteinhaltung der Frist durch die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger wird die AiF die in diesem Fall erforderlichen Maßnahmen einleiten.
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Details ein-/ausblenden].
- Versendung eines Mahnschreibens an die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger am Ende des siebten Monats nach Ende des Bewilligungszeitraums mit Setzung einer Nachfrist von maximal vier Wochen für den Nachweis der erfolgten Veröffentlichung sowie Hinweis auf die Konsequenz bei Verstreichung der Nachfrist.
- Bei Überschreitung der Nachfrist:
- Aussetzung der Bewilligung neuer Vorhaben (Phase 2), bis die Verpflichtung zur Veröffentlichung nachweislich erfüllt ist.
- Prüfung eines Widerrufs des Zuwendungsbescheides und einer Erstattung der Gesamtzuwendung nach Ablauf von acht Monaten seit Ende des Bewilligungszeitraums.
- Schriftliche Anhörung des Erstzuwendungsempfängers, bevor ein Widerruf des Zuwendungsbescheides eingeleitet wird.
- Schriftliche Mitteilung an das BMWi über das Ergebnis der Anhörung.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
