IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

7.2 Rückzahlung von Fördermitteln und Zinsen

In einigen Fällen müssen Fördermittel zurückgezahlt und/oder Zinsen gezahlt werden, z.B.

Sämtliche Zahlungen, die im Zusammenhang mit einem geförderten IGF-Vorhaben anfallen, sind auf das Bundesbank-Konto der AiF zu leisten [Details ein-/ausblenden].

Zur Vermeidung von Rückfragen und Verzögerungen soll jeder Überweisungsträger unbedingt die zur Identifizierung eines Zahlungseingangs notwendigen Angaben enthalten [Details ein-/ausblenden].

Wird seitens der Forschungsstelle eine Überweisung an die AiF vorgenommen, hat die Forschungsstelle die AiF-Forschungsvereinigung unverzüglich hierüber zu informieren, damit eine eventuelle Doppelüberweisung vermieden wird.

Für die Fördermaßnahme IGF gilt die Kleinbetragsregelung nach § 59 BHO [Details ein-/ausblenden].