IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

9.3 Fristen

9.3 Fristen

Von der AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger sind der AiF vorzulegen:
Für externe Forschungsstellen als Letztzuwendungsempfänger gelten entsprechend frühere Termine, die im Weiterleitungsvertrag zwischen der AiF-Forschungsvereinigung und der jeweiligen Forschungsstelle zu vereinbaren sind.

Bei Nichteinhaltung der Fristen durch die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger wird die AiF die in diesem Fall erforderlichen Maßnahmen einleiten [Details ein-/ausblenden].