IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

1.3 Gegenstand der Förderung

1.3 Gegenstand der Förderung

Die Förderung der FuE-Vorhaben erfolgt subsidiär und besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer modifizierten Anteilfinanzierung in Höhe der nachgewiesenen, aus der Zuwendung zu finanzierenden Ausgaben für ein inhaltlich (Zuwendungszweck) und zeitlich (Bewilligungszeitraum) definiertes Projekt gewährt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller Aufwendungen der Wirtschaft für das IGF-Vorhaben in angemessener Höhe nachweisen kann.

Förderfähig sind wissenschaftlich-technische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unternehmensübergreifend ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und damit Grundlage für Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsinnovationen insbesondere in KMU bilden können. Dazu müssen die Anträge zu den FuE-Vorhaben Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft, Aussagen zur Umsetzbarkeit und zur wirtschaftlichen Bedeutung enthalten. Die vorgesehene Laufzeit eines Vorhabens soll nicht mehr als drei Jahre betragen. Bei einer beantragten Laufzeit von mehr als 30 Monaten ist deren Notwendigkeit schlüssig darzulegen.

Nicht förderfähig sind Vorhaben, Neben der allgemeinen Förderung im Rahmen der IGF (Normalverfahren) gibt es die Fördervarianten ZUTECH (Zukunftstechnologien für KMU), CORNET (transnationale FuE-Projekte im Rahmen einer europäischen Initiative zu Collective Research) und CLUSTER.