REVISION

26.05.2011

Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011 steht zum Download bereit.

10.05.2011

Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG steht zum Download bereit.

01.06.2010

Das BMWi-Logo kann hier angefordert werden.

IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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1.4 Antragsberechtigte

1.4 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die rechtlich selbständigen Forschungsvereinigungen, die ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V. (AiF) sind, die laut Satzung der AiF ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen müssen, die im Prinzip für alle interessierten Kreise offen sind und, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, die Voraussetzungen für gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Sinne des Transparenzrichtlinie-Gesetzes erfüllen [Details ein-/ausblenden].

Sofern die AiF-Forschungsvereinigungen als Erstzuwendungsempfänger die Vorhaben nicht selbst durchführen, kann die Bearbeitung ganz oder teilweise durch andere rechtlich selbständige, gemeinnützige Forschungsstellen (Letztzuwendungsempfänger) vorgesehen werden [Details ein-/ausblenden].

Nicht antragsberechtigt sind einzelne Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.