Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011 steht zum Download bereit.
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG steht zum Download bereit.
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Mit der Fördervariante CLUSTER werden mehrere thematisch eng zusamenhängende FuE-Vorhaben unterstützt, die zusammen ein CLUSTER-Gesamtprojekt bilden und von Vorhaben der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben der Umsetzung in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen reichen können. Die im Rahmen der IGF zu fördernden CLUSTER-Vorhaben müssen auch deren Kriterien genügen. Die notwendigerweise in das CLUSTER-Gesamtprojekt eingebundenen flankierenden Vorhaben der Grundlagenforschung oder zur Umsetzung müssen aus anderen Quellen finanziert werden, erstere z.B. von der DFG, letztere vorrangig von der Wirtschaft selbst.
Innerhalb der Fördervariante CLUSTER haben zwei Typen Bedeutung erlangt:
Gemeinschaftsvorhaben von grundlagenorientierten DFG-Vorhaben und anwendungsorientierten IGF-Vorhaben.
Gemeinschaftsvorhaben von IGF-Vorhaben zusammen mit eigenmittelfinanzierten Projekten der Wirtschaft.
Gefördert werden Gesamtvorhaben, die aus mindestens vier zusammenhängenden Teilprojekten bestehen, wovon mindestens zwei anwendungsorientierte IGF-Projekte enthalten sein müssen sowie entweder durch zwei grundlagenorientierte Projekte oder Projekte zur Umsetzung ergänzt werden. Die maximale Anzahl von 10 Teilprojekten sollte nicht überschritten werden. Unter einem Teilprojekt wird der Beitrag eines abgegrenzten Arbeitsbereiches verstanden, der üblicherweise durch eine Forschungsstelle eingebracht wird. Eine Bearbeitung kann unter Umständen auch von mehr als einer Forschungsstelle durchgeführt werden, sofern dies notwendig ist. Dies darf allerdings nicht zu einem CLUSTER innerhalb des CLUSTER führen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass das Cluster noch gut steuer- und handhabbar ist.
zu 1.4 AntragsberechtigteNeben den Regelungen für die Antragsberechtigung bezüglich der IGF-Teilprojekte gelten für die flankierenden Teilprojekte außerhalb der IGF unter Umständen andere Berechtigungen für die Antragstellung (z.B. bei der DFG). Aus diesem Grund bedarf es insbesondere für die Einreichung des gesamten Antragspakets einer Koordinierung durch die beteiligten Projektpartner.
zu 2. Antrag auf Begutachtung (Phase 1)Neben den für das Normalverfahren üblichen Unterlagen für die jeweiligen Teilanträge sind den CLUSTER-Anträgen eine Präambel voranzustellen, die u.a. folgende Aussagen umfassen muss:
Motivation für das CLUSTER-Vorhaben
Inhalt und Verzahnung aller Teilprojekte
Mehrwert gegenüber Einzelprojekten
Projektmanagement Und Organisation der Kooperation
Informationsmanagement und Kenntnistransfer zwischen den Partnern
Dokumentenmanagement
Transfer der Ergebnisse aus dem Projekt
Jeder involvierte Gutachter erhält die vollständigen Antragsunterlagen aller Teilprojekte (auch von denen, die nicht über die IGF finanziert werden), um sich ein umfassendes Bild vom Gesamtprojekt machen zu können. Die Begutachtung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren [Details ein-/ausblenden].
zu 4. Antrag auf Bewilligung (Phase 2)Besondere Unterlage für einen Antrag auf Bewilligung (Phase 2):
Abschließendes Votum einer speziell für die Begutachtung eines CLUSTER-Antrags zusammengestellten Gutachtergruppe [Details ein-/ausblenden]
Die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist herbeigeführt werden, wenn die AiF-Forschungsvereinigung zusätzlich die Zusagen für die Förderung / Finanzierung für die anderen nicht im Rahmen der IGF geförderten CLUSTER-Teilprojekte vorlegt.
zu 7.1 Auszahlung von FördermittelnZusätzliche Voraussetzung für die Auszahlung von angeforderten Fördermitteln ist, dass die Zusagen für die Förderung / Finanzierung für die anderen nicht im Rahmen der IGF geförderten CLUSTER-Teilprojekte vorliegen.
zu 9.4 Unterlagen für den NachweisEs sind zusätzlich innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des CLUSTER-Gesamtprojekts dessen umfassender Schlussbericht und ein Nachweis über die von Dritten erbrachten Leistungen vorzulegen.
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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.