26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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4. Antrag auf Bewilligung (Phase 2)
4. Antrag auf Bewilligung (Phase 2)
Bei einem Antrag auf Begutachtung (Phase 1) mit positivem Abschließenden Votum bereitet die AiF nach Abstimmung mit der AiF-Forschungsvereinigung einen Antrag auf Bewilligung (Phase 2) vor. Dazu muss zunächst die AiF-Forschungsvereinigung der AiF verbindlich erklären,
- ab welchem Termin das Vorhaben tatsächlich starten kann [Details ein-/ausblenden]
Dieser verbindlichen Erklärung zum gewünschten Arbeitsbeginn muss eine realistische Terminplanung zugrunde liegen und hat mit dem der AiF-Forschungsvereinigung übersandten
Antrag auf Bewilligung zu erfolgen.
Aus arbeitstechnischen Gründen muss dieser Antrag auf Bewilligung grundsätzlich
zwei Monate vor dem beantragten Starttermin in der AiF
vorliegen.
Ist der Abstand zwischen dem Abschließendem Votum der Gutachtergruppe und dem gewünschten tatsächlichen Arbeitsbeginn des Vorhabens > 18 Monate ist grundsätzlich keine Bewilligung mehr möglich. In besonderen Situationen (z.B. Haushaltssperre) kann diese Frist in Absprache mit dem BMWi jedoch verlängert werden.
-
ob gegenüber dem Finanzierungsplan in der den Gutachtern vorgelegten Fassung eine finanzielle Aktualisierung erfolgen soll [Details ein-/ausblenden]
Eine finanzielle Aktualisierung kann erforderlich werden, um die zu einem früheren Zeitpunkt im Antrag auf Begutachtung (Phase 1) veranschlagten Ausgaben für Personal, für Gerätebeschaffung sowie für Leistungen Dritter an inzwischen geänderte Vergütungen (unter Berücksichtigung der geltenden
Höchstsätze für Personalausgaben (HPA) und geänderte Preise anzupassen. Hierzu ist vom Antragsteller ein entsprechender Nachweis zu erbringen:
-
Sollen die ursprünglich veranschlagten Personalausgaben abweichend von der den Gutachtern vorgelegten Fassung des Finanzierungsplans an ein inzwischen verändertes Niveau angepasst werden, muss die Notwendigkeit einer solchen Aktualisierung personenbezogen begründet und anhand einer aktuellen Gehaltsbescheinigung belegt werden.
-
Sofern die ursprünglich veranschlagten Ausgaben für Gerätebeschaffung und/oder für Leistungen Dritter an ein inzwischen geändertes Preisniveau angepasst werden sollen, ist die Notwendigkeit der beantragten Aktualisierung durch neuere Angebote zu belegen.
Im Rahmen der Aktualisierung ist es allerdings nicht zulässig, die von den Gutachtern akzeptierte Länge der Laufzeit oder die Beschäftigtenstruktur zu verändern und andere Geräte bzw. andersartige Leistungen Dritter einzusetzen; denn dies würde die ursprüngliche Beurteilungsgrundlage verlassen.
Wenn eine zulässige Aktualisierungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird, soll dies am besten im Einzelfinanzierungsplan an entsprechender Stelle vorzugsweise handschriftlich in leserlicher Form gekennzeichnet werden, damit die beantragten Veränderungen für die weitere Bearbeitung in der AiF deutlich erkennbar sind und in den Erläuterungen zum insoweit zu ändernden Einzelfinanzierungsplan dokumentiert werden können.
Die AiF prüft nach Eingang der verbindlichen Erklärung zum gewünschten tatsächlichen Arbeitsbeginn,
- ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen,
- der Antrag die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt,
- ggf. Auflagen aus der Phase 1 beachtet und erfüllt wurden,
- die gegenwärtige Fördermittelsituation einen Projektbeginn zum gewünschten Termin zulässt.
Bei einem positiven Prüfungsergebnis bereitet die AiF den Antrag auf Bewilligung an das BMWi vor und leitet ihn der AiF-Forschungsvereinigung
auf elektronischem Weg zur Durchsicht mit kurzer Terminsetzung zu [Details ein-/ausblenden].
Unterlagen für einen Antrag auf Bewilligung (Phase 2):
- Antragsvordruck an das BMWi
Die antragstellende AiF-Forschungsvereinigung erklärt im Rahmen der im Antragsvordruck als subventionserheblich bezeichneten Tatsachen u.a., dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, und bestätigt die Richtigkeit dieser Erklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
- Kurzbeschreibung zum Forschungsantrag
- Angaben zu der/den Forschungsstelle(n)
- ggf. Konzept zum Projektmanagement
- Abschließendes Votum der zuständigen Gutachtergruppe der AiF
- Finanzierungspläne
- Einzelfinanzierungsplan für jede beteiligte Forschungsstelle einschließlich Erläuterungen (bZ)
- Gesamtfinanzierungsplan für das Vorhaben einschließlich Erläuterungen (vAW)
- Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses
- ggf. die von allen beteiligten Forschungsvereinigungen unterschriebene Kooperationsvereinbarung
Anschließend wird der Antrag erstmalig dem BMWi mit Abgabe einer
Förderempfehlung zugesandt (Erstmalige Vorlage). Alle dem BMWi bereits erstmalig vorgelegten Anträge des Normalverfahrens
– ohne offene Fragen des BMWi – nehmen nun am
Auswahlverfahren zum Wettbewerb teil (Erneute Vorlage) [Details ein-/ausblenden].
Sollte eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich sein, ist dies der
AiF rechtzeitig (spätestens 2 Tage vor Durchführung des
Auswahlverfahrens) mitzuteilen.
Alle am Auswahlverfahren teilnehmenden Anträge werden entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl gereiht. Ein Start im Fördermitteldurchschnitt ist alternativ möglich, wenn der Antragsteller noch über
die Möglichkeit auf Bewilligung in diesem Verfahren verfügt.
Ein im monatlichen Auswahlverfahren nicht berücksichtiger Antrag nimmt
automatisch am Auswahlverfahren
des nächsten Monats teil.
Das BMWi trifft seine Förderentscheidung und beauftragt die AiF, einen Zuwendungsbescheid auszufertigen. Mit diesem Zuwendungsbescheid endet die Phase 2.
In den Fördervarianten ZUTECH, CORNET und CLUSTER bestehen Besonderheiten.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
