REVISION

26.05.2011

Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011 steht zum Download bereit.

10.05.2011

Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG steht zum Download bereit.

01.06.2010

Das BMWi-Logo kann hier angefordert werden.

IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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4. Antrag auf Bewilligung (Phase 2)

4. Antrag auf Bewilligung (Phase 2)

Bei einem Antrag auf Begutachtung (Phase 1) mit positivem Abschließenden Votum bereitet die AiF nach Abstimmung mit der AiF-Forschungsvereinigung einen Antrag auf Bewilligung (Phase 2) vor. Dazu muss zunächst die AiF-Forschungsvereinigung der AiF verbindlich erklären,

Die AiF prüft nach Eingang der verbindlichen Erklärung zum gewünschten tatsächlichen Arbeitsbeginn,

Bei einem positiven Prüfungsergebnis bereitet die AiF den Antrag auf Bewilligung an das BMWi vor und leitet ihn der AiF-Forschungsvereinigung auf elektronischem Weg zur Durchsicht mit kurzer Terminsetzung zu [Details ein-/ausblenden].

Anschließend wird der Antrag erstmalig dem BMWi mit Abgabe einer Förderempfehlung zugesandt (Erstmalige Vorlage). Alle dem BMWi bereits erstmalig vorgelegten Anträge des Normalverfahrens – ohne offene Fragen des BMWi – nehmen nun am Auswahlverfahren zum Wettbewerb teil (Erneute Vorlage) [Details ein-/ausblenden].

Das BMWi trifft seine Förderentscheidung und beauftragt die AiF, einen Zuwendungsbescheid auszufertigen. Mit diesem Zuwendungsbescheid endet die Phase 2.

In den Fördervarianten ZUTECH, CORNET und CLUSTER bestehen Besonderheiten.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.