26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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2. Antrag auf Begutachtung (Phase 1)
2. Antrag auf Begutachtung (Phase 1)
Phase 1 beginnt mit dem Eingang eines Antrags auf Begutachtung bei der AiF. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist grundsätzlich mit dem Softwareprogramm ANDAT zu erstellen und von einer AiF-Forschungsvereinigung an die AiF zu richten [Details ein-/ausblenden].
Der Antrag ist an folgende Anschrift zu senden:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke"
e.V.
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Zu einem Antrag auf Begutachtung gehören folgende Unterlagen:
Aus ANDAT können erstellt werden:
- Vordruck: Antrag auf Begutachtung (Phase 1)
[Hinweise ein-/ausblenden]
- Vorgesehener Arbeitsbeginn
Hier ist als Orientierungsgröße eine Zeitspanne von acht Monaten ab Antragstellung einzusetzen.
-
Antragsart
Bei der Antragsbearbeitung werden folgende Antragsarten unterschieden:
-
Erstmalige Vorlage
-
Wiedervorlage
und zwar jeweils alternativ als
-
Neuantrag
-
Anschlussantrag
-
Unterlagen
Je nach Antragsart kann ein Antrag bereits eine Vorgeschichte (Vorläufervorhaben von Anschlussanträgen, Wiedervorlagen von zunächst nicht befürworteten Erstanträgen) haben. In diesem Fall sind dem Antrag Unterlagen beizufügen, aus denen die notwendigen Informationen zur Vorgeschichte ersichtlich werden. Die beizufügenden Unterlagen sind aus der Matrix auf Seite 3 des Antragsvordrucks zu ersehen.
Die je nach Antragsart unterschiedlichen Angaben und Unterlagen müssen vollständig sein. Unvollständige Anträge werden nicht an die Gutachtergruppe weitergeleitet und können ggf. nicht in der nächsten Sitzung der Gutachtergruppe beraten werden.
-
Unterschrift
Es werden nur Anträge mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Stempelabdruck der AiF-Forschungsvereinigung bearbeitet.
- Vordruck: Angaben zur Forschungsstelle (ggf. für jede beteiligte Forschungsstelle)
[Hinweise ein-/ausblenden]
Dieser Vordruck ist für beide Phasen des Antragsverfahrens sowie für die spätere Prüfung der Nachweise durch die IGF-Revision der AiF von Bedeutung.
In Phase 1 dient dieser Vordruck der eindeutigen Identifizierung der Forschungsstelle. Darüber hinaus dienen die Angaben der Plausibilitätsprüfung der aus der Zuwendung finanzierungsfähigen Ausgaben in den veranschlagten Einzelansätzen des Einzelfinanzierungsplans einer Forschungsstelle.
In Phase 2 wird der Antrag auf Bewilligung dem BMWi erstmals vorgelegt. Deshalb muss dem Antrag auf Bewilligung an das BMWi ein aktuell datierter und nochmals neu unterschriebener Vordruck beigefügt werden. Eine Bewilligung wird nicht ausgesprochen, wenn die Beantwortung der Fragen Unstimmigkeiten erkennen lässt.
Im Anschluss an die positive Förderentscheidung des BMWi dient der Vordruck der datentechnischen Steuerung zur Erstellung des Zuwendungsbescheides und bestimmt, ob ein Weiterleitungsvertrag erforderlich ist und welche Vertragsart ausgedruckt werden muss.
Während der Durchführung des Forschungsvorhabens und nach dem Ende des Bewilligungszeitraums liefert der Vordruck wichtige Informationen für die Prüfung der zahlenmäßigen Nachweise.
Beispiele:
- Frage 5.1
Soll eine Forschungsstelle erstmalig an der Durchführung eines IGF-Forschungsvorhabens beteiligt werden, so ist dem Antrag auf Begutachtung ein Qualifikationsprofil und eine aktuelle Bescheinigung des für die Forschungsstelle zuständigen Finanzamtes beizufügen, die Aufschluss über deren Gemeinnützigkeit und ggf. gleichzeitige Vorsteuerabzugsberechtigung gibt.
-
Frage 5.6
Besteht eine Vorsteuerabzugsberechtigung für das beantragte Vorhaben, dürfen im
Einzelansatz Ausgaben für Gerätebeschaffung nur Entgelte ohne
Umsatzsteuer angesetzt werden. Ebenso darf im Einzelansatz Ausgaben für Leistungen Dritter nur der Netto-Auftragswert ohne Umsatzsteuer angesetzt werden.
- Vordruck: Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses
[Hinweise ein-/ausblenden]
Die Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses muss bereits mit dem Antrag auf Begutachtung (Phase 1) vorgelegt werden und den Gutachtern für die Beurteilung des Mittelstandsbezugs zur Verfügung stehen. Die Mitglieder sind namentlich zu benennen unter Hinzufügung der genauen Bezeichnung mit Rechtsform und Anschrift des Unternehmens oder der Organisation, die sie im Projektbegleitenden Ausschuss vertreten. Die AiF-Forschungsvereinigungen haben mit Unterschrift zu bestätigen, dass die
KMU gemäß Definition (bis zu 125 Mio. € Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen) entsprechend gekennzeichnet sind und die Richtigkeit dieser Angaben geprüft wurde.
Abweichungen von der
geforderten Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses sind möglich und im Antrag zu begründen. Aus der Begründung muss nachvollziehbar hervorgehen, warum der geforderte
KMU-Anteil nicht erreicht wird, gleichwohl aber mit den Ergebnissen dieses Vorhabens ein Nutzen für die
KMU erzielt werden kann.
Eine ggf. aktualisierte, aber auf jeden Fall mit aktuellem Datum und neuer
Unterschrift bestätigte Aufstellung über die konkrete Zusammensetzung des
Projektbegleitenden Ausschusses muss der AiF zu dem Zeitpunkt vorliegen, an dem der Antrag auf Bewilligung (Phase 2) dem BMWi zur Förderentscheidung vorgelegt werden soll.
- Einzelfinanzierungsplan für jede beteiligte Forschungsstelle
- Gesamtfinanzierungsplan mit Erläuterungen
- Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung mit max. 2000 Zeichen (DAKOR beim BMBF; wird nur elektronisch übermittelt)
Separat zu erstellen sind:
- Ausführliche Beschreibung zum Forschungsantrag
[Hinweise ein-/ausblenden]
Die
Ausführliche Beschreibung zum Forschungsantrag dient den AiF-Gutachtern zur fachlichen Beurteilung eines Forschungsantrags. Sie ist die wichtigste Entscheidungsgrundlage für die Gutachter, einen Antrag für die Vorlage beim BMWi zu befürworten. Die ausführliche Beschreibung sollte daher einen Umfang von maximal 30 Seiten nicht überschreiten.
Besonders hinzuweisen ist auf das in Ziffer 3.3 des Gliederungsschemas genannte
Arbeitsdiagramm (Zeitplan über Arbeitsschritte und Personaleinsatz). Wenn mehrere Forschungsstellen beteiligt sind, muss erkennbar sein, welche Arbeitsschritte von der jeweiligen Forschungsstelle durchgeführt werden sollen. Die Gutachter benötigen insbesondere wenn mehr als eine Forschungsstelle an der Durchführung des Forschungsvorhabens beteiligt werden soll hinreichend detaillierte und nachvollziehbare Angaben zu diesen Punkten, um sachgerecht beurteilen zu können, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bearbeitung vorliegen und ob die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel angemessen sind. Unzulängliche Angaben führen bei der Begutachtung in der Regel zur Nichtbefürwortung des Antrags.
Im Arbeitsdiagramm muss auch eine ausreichende Zeitspanne für die Fertigstellung des Schlussberichts innerhalb der beantragten Laufzeit vorgesehen werden; denn Personalausgaben, die bei einem geförderten Forschugsvorhaben erst nach dem Ende des Bewilligungszeitraums (Laufzeit) für die Fertigstellung des Schlussberichts anfallen, dürfen nicht aus der Zuwendung und auch nicht als vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) abgerechnet werden.
- Kurzbeschreibung zum Forschungsantrag
[Hinweise ein-/ausblenden]
Die Kurzbeschreibung ist die
Visitenkarte des Antrags. Sie muss in den
wesentlichen Punkten mit der
Ausführlichen Beschreibung zum Forschungsantrag übereinstimmen.
Dem BMWi wird zur eigenen Bewertung und zur Ressortkoordinierung des Antrags auf
Bewilligung (Phase 2) in der Regel nur die
Kurzbeschreibung übergeben. Diese hat eine wesentliche Bedeutung für die Gesamtbeurteilung des beantragten Vorhabens, denn sie beschreibt neben dem Forschungsthema vor allem den Zuwendungszweck im Sinne der Zuwendungsbestimmungen des BMWi. In der Kurzbeschreibung sollten insbesondere der Nutzen und die wirtschaftlichen Bedeutung der angestrebten Forschungsergebnisse für
KMU sowie
Maßnahmen für den Transfer dieser Ergebnisse in die Wirtschaft deutlich dargestellt werden.
Es ist wichtig, dass es sich bei der Kurzbeschreibung um einen – auch für den Nichtfachmann – leicht verständlichen und gut lesbaren Text handelt, der trotz der knappen Darstellungsweise alle wichtigen Informationen enthält, um eine sachgerechte Beurteilung des beantragten Forschungsvorhabens zu ermöglichen. Der Umfang der Kurzbeschreibung darf maximal 8 Seiten betragen.
- Erläuterungen zum Einzelfinanzierungsplan
- Angebote für Geräte und Leistungen Dritter
- CFC-Erklärung
Jeder Antrag auf Begutachtung ist in 7-facher Ausfertigung als Papierversion bei der AiF einzureichen. Zusätzlich ist die ANDAT-Exportdatei
beizufügen.
Jeder bei der AiF eingehende Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Zur Vermeidung einer Doppelförderung führt die AiF eine Frühkoordinierung mit den Vertretern der für die industrienahe Forschung zuständigen Obersten Länderbehörden sowie dem Umweltbundesamt (UBA), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch. Parallel wird der eingereichte Antrag nach thematischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung des Vorschlags der AiF-Forschungsvereinigung auf fachlich untergliederte Gutachtergruppen zur Begutachtung verteilt
[Details ein-/ausblenden].
Die Begutachtung wird in der Regel von drei unabhängigen Fachgutachtern ggf.
unter Einschaltung von Sonderfachgutachtern durchgeführt. Sofern alle
Einzelvoten und das Ergebnis der Frühkoordinierung uneingeschränkt positiv sind,
wird die Antragstellende Forschungsvereinigung über das Abschließende Votum der Gutachtergruppe
informiert. Derartige Anträge können nach formaler Prüfung durch die Antragsbearbeitung und ggf. erforderlicher Aktualisierung direkt in die nächste Bearbeitungsstufe (Phase 2) gelangen und für die Vorlage an das BMWi zur Bewilligung vorbereitet werden.
Sofern uneinheitliche Einzelvoten vorliegen, wird der Antrag in einer der üblicherweise zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der Gutachtergruppen beraten.
Die Kriterien für die Begutachtung sind im Fragebogen zur Begutachtung eines beantragten Forschungsvorhabens der IGF zusammengefasst. Da die Praxis zeigt, dass unzulängliche Angaben bei der Antragstellung die Begutachtung und die Antragsbearbeitung verzögern, wird besonders auf die Notwendigkeit von eindeutigen Aussagen zu den folgenden Punkten / Fragestellungen hingewiesen:
- Vorwettbewerblichkeit der Ergebnisse,
- Nutzbarkeit der Ergebnisse des Forschungsvorhabens von KMU, angemessene Berücksichtigung von KMU-Interessen in der Vorhabenbeschreibung,
- Stand von Forschung und Entwicklung (FuE-Bedarf, Qualifikation der Forschungsstellen)
- Ziel des Vorhabens (Zielsetzung, methodisches Vorgehen, wissenschaftlicher Anspruch),
- Lösungsweg und Arbeitsdiagramm,
- Aufwendungen in den Finanzierungsplänen (Laufzeit, Personalaufwand, beantragte Geräte (Großgerät), beantragte Leistungen Dritter) sowie vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW),
- Nutzerkreis in Deutschland (Nutzen für KMU, Anzahl potentieller Nutzer, Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses),
- Innovationspotenzial (Verbesserung bestehender bzw. Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, Entstehung neuer Geschäftsfelder, Wahrscheinlichkeit der Ergebnisnutzung),
- Praxisversuche, Demonstratoren
- Maßnahmen zum Transfer der Ergebnisse in die Wirtschaft, Aussagen zur Umsetzbarkeit und zur wirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere für KMU.
Das Ergebnis der Begutachtung in Phase 1 wird dem Antragsteller zugeleitet; vorab erhält er eine Kurzinformation über dieses Ergebnis [Details ein-/ausblenden].
Das Ergebnis kann lauten:
Befürwortet (Punktzahl ≥ 18 Punkte)
Ein Antrag wird befürwortet, wenn er in der vorgelegten Form
ohne inhaltliche Änderungen und Ergänzungen von den Gutachtern akzeptiert wird.
Von der Gutachtergruppe können jedoch die Streichung einzelner Positionen in dem/den Einzelfinanzierungsplan/-plänen und damit die Kürzung der ursprünglich beantragten Zuwendung oder die Erweiterung des Projektbegleitenden Ausschusses gefordert werden. Diese Nachforderungen sind vom Antragsteller innerhalb von maximal sechs Wochen zu erfüllen. Erst nach Erfüllung, wenn der Antrag abschließend befürwortet ist, können in der Regel die Antragsunterlagen (z.B. Finanzierungspläne, Projektbegleitender Ausschuss) abschließend geprüft und alle übrigen Arbeitsschritte eingeleitet werden, die zur Vorbereitung eines Antrags für die Vorlage an das BMWi notwendig sind.
Nicht befürwortet (Punktzahl ≤ 17 Punkte)
Ein Antrag wird in der vorliegenden Form nicht befürwortet, wenn er den
Anforderungen z. B. wegen fehlender Unterlagen für eine sachgerechte Beurteilung
nicht genügt oder wenn seine Mängel so gravierend sind, dass eine weitgehende
Überarbeitung erforderlich ist. Er gelangt nicht in Phase 2 des Antrags- und
Bewilligungsverfahrens. Dem Antragsteller wird keine Punktzahl, sondern
lediglich das Votum nicht befürwortet ggf. zusammen mit den
Stellungnahmen der Gutachter mitgeteilt.
Ein solcher Antrag kann in überarbeiteter Form im Rahmen der kontinuierlichen
Antragstellung jederzeit ein weiteres Mal eingereicht werden. Dieser Antrag muss
dann deutlich als Wiedervorlage gekennzeichnet sein. Die zur Einreichung des
Antrags erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus S. 3 des Antrags auf
Begutachtung.
Damit endet Phase 1.
Für die Fördervarianten ZUTECH und CORNET gelten Besonderheiten.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
