IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

2. Antrag auf Begutachtung (Phase 1)

2. Antrag auf Begutachtung (Phase 1)

Phase 1 beginnt mit dem Eingang eines Antrags auf Begutachtung bei der AiF. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist grundsätzlich mit dem Softwareprogramm ANDAT zu erstellen und von einer AiF-Forschungsvereinigung an die AiF zu richten [Details ein-/ausblenden].

Zu einem Antrag auf Begutachtung gehören folgende Unterlagen:

Aus ANDAT können erstellt werden:

Separat zu erstellen sind:
Jeder Antrag auf Begutachtung ist in 7-facher Ausfertigung als Papierversion bei der AiF einzureichen. Zusätzlich ist die ANDAT-Exportdatei beizufügen. 

Jeder bei der AiF eingehende Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Zur Vermeidung einer Doppelförderung führt die AiF eine Frühkoordinierung mit den Vertretern der für die industrienahe Forschung zuständigen Obersten Länderbehörden sowie dem Umweltbundesamt (UBA), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch. Parallel wird der eingereichte Antrag nach thematischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung des Vorschlags der AiF-Forschungsvereinigung auf fachlich untergliederte Gutachtergruppen zur Begutachtung verteilt [Details ein-/ausblenden].

Das Ergebnis der Begutachtung in Phase 1 wird dem Antragsteller zugeleitet; vorab erhält er eine Kurzinformation über dieses Ergebnis [Details ein-/ausblenden].

Damit endet Phase 1.

Für die Fördervarianten ZUTECH und CORNET gelten Besonderheiten.