26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
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IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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1.6 Projektbegleitender Ausschuss (PA)
1.6 Projektbegleitender Ausschuss (PA)
Der Projektbegleitende Ausschuss (PA) soll ein Steuerungs- und Beratungsgremium für die Forschungsstelle sein, das die Belange der Praxis, insbesondere die der KMU, von der Planung und Bearbeitung eines Vorhabens bis zur Darstellung der Ergebnisse immer wieder in den Mittelpunkt stellt. Die Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss muss unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Antragstellenden AiF-Forschungsvereinigung möglich sein.
Für die Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses gelten bestimmte Voraussetzungen
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Der Projektbegleitende Ausschuss muss wenigstens drei Mitglieder aus der Wirtschaft haben.
Dem Projektbegleitenden Ausschuss sollen mindestens zur Hälfte oder mindestens fünf Vertreter interessierter KMU angehören.
Dabei zählen mehrere Angehörige einer vertretenen Stelle nur einfach.
Mitglieder des Projektbegleitenden Ausschusses für ein IGF-Projekt sind:
- Mitglieder aus der Wirtschaft
- Sonstige Mitglieder
Dazu gehören insbesondere Angehörige von sonstigen Vereinen und von sonstigen Forschungsstellen (z.B. von Hochschulen).
Angehörige der das jeweilige Projekt durchführenden Forschungsstelle(n) können nicht zu den Mitgliedern des Projektbegleitenden Ausschusses gezählt werden, weil sie sich nicht selbst begleiten können.
Wenn die Antragstellende Forschungsvereinigung zur Durchführung eines IGF-Vorhabens eine Kooperationsvereinbarung mit einer weiteren oder mehreren Forschungsvereinigungen abschließt, ist ein Projektbegleitender Ausschuss unter Einbeziehung aller am Vorhaben beteiligter Forschungsvereinigungen zu bilden. Eine kooperierende Forschungsvereinigung muss jedoch nicht selbst im Projektbegleitenden Ausschuss vertreten sein. Es ist auch zulässig, dass ein Vertreter eines von ihr benannten Unternehmens der eigenen Branche in den Sitzungen des Projektbegleitenden Ausschusses mitwirkt.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
