26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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10.1.2 Erweiterte Erfolgskontrolle
10.1.2 Erweiterte Erfolgskontrolle
Gegenstand der erweiterten Erfolgskontrolle sind die Nutzungserfolge vorrangig in
KMU entlang der Wertschöpfungskette bis zur letzten Stufe der Wertschöpfung, der Markteinführung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Damit werden die nutzenden Unternehmen in die erweiterte Erfolgskontrolle einbezogen. Es ist zu analysieren, ob mit dem IGF-Projekt ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
KMU geleistet worden ist.
Als erfolgreiche Nutzung in Abhängigkeit von der erreichten Stufe der Wertschöpfung werden insbesondere gewertet:
- Weiterführungsprojekte, insbesondere Industrieaufträge, Anschlussprojekte unter Inanspruchnahme von Eigenmitteln sowie nationaler oder internationaler Fördermittel
- Unternehmensspezifische FuE-Aktivitäten
- Aufnahme der Ergebnisse in nationale und internationale Regelwerke, Normen, Richtlinien, Berechnungsverfahren
- Wechsel von Projektmitarbeitern/innen in Unternehmen der Projektzielgruppe
- Unternehmensgründungen unter Nutzung der erzielten Ergebnisse
- Patentanmeldungen
- Betreuung von Versuchsproduktionen
- Nutzung von Teilergebnissen im laufenden Produktionsprozess
- Umsetzung in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Des Weiteren sind im Rahmen der erweiterten Erfolgskontrolle der Verfahrensablauf des Projektes von der Ideenfindung bis zur Nutzung auf der Grundlage der
IGF-Qualitätsstandards der AiF zu bewerten, Schwachstellen aufzudecken und Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die IGF-Qualitätsstandards kann bis zur Behebung die Bewilligung neuer Vorhaben (Phase 2) durch das BMWi ausgesetzt werden.
Die erweiterte Erfolgskontrolle für die IGF wird als ständige Aufgabe im Auftrag des BMWi betrieben. Sie erfolgt nicht für jedes abgeschlossene Projekt, sondern anhand einer nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Stichprobe.
Die Modalitäten für die erweiterte Erfolgskontrolle werden durch das BMWi in Abstimmung mit dem
Projektbeirat Evaluation der AiF festgelegt.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
