REVISION

26.05.2011

Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011 steht zum Download bereit.

10.05.2011

Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG steht zum Download bereit.

01.06.2010

Das BMWi-Logo kann hier angefordert werden.

IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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10.1.1 Erste Erfolgskontrolle

10.1.1 Erste Erfolgskontrolle

Mit dem Schlussbericht über das geförderte IGF-Projekt sind folgende Unterlagen durch die Forschungsvereinigung unter Berücksichtigung des Votums des Projektbegleitenden Ausschusses jeweils 2-fach der AiF vorzulegen: Die zu verwendenden Vordrucke sowie eine Übersicht zur Zuordnung von Forschungsvereinigungen zu Wirtschaftszweigen werden von der AiF bereitgestellt.

Der Fragebogen muss von der Forschungsvereinigung oder vom Leiter der Forschungsstelle unterschrieben werden. Wenn mehrere Forschungsstellen an der Durchführung des Forschungsvorhabens beteiligt waren, muss der Fragebogen eine abgestimmte Einschätzung aller beteiligten Forschungsstellen zum Ausdruck bringen. In diesem Fall muss der Fragebogen von den Leitern aller beteiligten Forschungsstellen oder von der Forschungsvereinigung unterschrieben werden. Es sind zu bewerten:
Ergebnisse, die bis zur ersten Erfolgskontrolle bereits den Nutzungskriterien der erweiterten Erfolgskontrolle entsprechen, sind mit zu bewerten.

Die AiF führt eine formelle Prüfung der vorgenannten Unterlagen durch und leitet diese zusammen mit
einem ihrer Gutachter zur Schlussbegutachtung zu. Hierbei soll einer der Gutachter ausgewählt werden, die bereits den Antrag beurteilt haben.

In der Fördervariante CORNET bestehen Besonderheiten.

Der Schlussgutachter richtet seine Anmerkungen zu diesem abgeschlossenen Vorhaben auf der Basis des Fragebogens zur Schlussbegutachtung an die AiF. Im Falle einer abweichenden Bewertung führt die AiF im Zusammenwirken mit der AiF-Forschungsvereinigung eine abschließende Klärung herbei. Das Ergebnis der Schlussbegutachtung ist durch die AiF in der jeweiligen Projektakte zu dokumentieren. Sofern sich aus der Schlussbegutachtung Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der ausgezahlten Fördermittel ergeben, hat die IGF-Revision der AiF einen (ggf. teilweisen) Widerruf des Zuwendungsbescheides zu prüfen.

Über das Bewertungsergebnis der Schlussbegutachtung bei der ersten Erfolgskontrolle wird dem Vorstand des Wissenschaftlichen Rates der AiF sowie dem BMWi jährlich zusammenfassend durch die AiF berichtet.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.