26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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10.1.1 Erste Erfolgskontrolle
10.1.1 Erste Erfolgskontrolle
Mit dem Schlussbericht über das geförderte IGF-Projekt sind folgende Unterlagen durch die Forschungsvereinigung unter Berücksichtigung des Votums des Projektbegleitenden Ausschusses jeweils 2-fach der AiF vorzulegen:
- Vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Einschätzung der erzielten Forschungsergebnisse mit der Zuordnung der erzielten Forschungsergebnisse zu Fachgebieten und Wirtschaftszweigen,
- Dokumentationsblatt (Das Dokumentationsblatt ist zusätzlich in elektronischer Form an die AiF zu senden).
Die zu verwendenden
Vordrucke sowie eine Übersicht zur
Zuordnung von Forschungsvereinigungen zu Wirtschaftszweigen werden von der AiF bereitgestellt.
Der Fragebogen muss von der Forschungsvereinigung oder vom Leiter der Forschungsstelle unterschrieben werden. Wenn mehrere Forschungsstellen an der Durchführung des Forschungsvorhabens beteiligt waren, muss der Fragebogen eine abgestimmte Einschätzung aller beteiligten Forschungsstellen zum Ausdruck bringen. In diesem Fall muss der Fragebogen von den Leitern aller beteiligten Forschungsstellen oder von der Forschungsvereinigung unterschrieben werden.
Es sind zu bewerten:
- die Erreichung bzw. Nichterreichung des Projektzieles
- der Schlussbericht, insbesondere hinsichtlich der Transfermaßnahmen
[Beispiele ein-/ausblenden].
Beispiele für Transfermaßnahmen:
- Vorträge/Berichterstattung vor Fachgremien, auf Konferenzen, Symposien, Messen, Ausstellungen
- Weiterbildungsmaßnahmen, wie Seminare, Schulungen, Lehrgänge
- Workshops, Praktika, Hochschulkurse
- Einbeziehung von Multiplikatoren
- Personaltransfer von einer am Projekt beteiligten Forschungsstelle in ein Unternehmen der Projektzielgruppe
- Vorbereitung der Einführung der Ergebnisse in nationale und internationale Normen, Regelwerke, Richtlinien u.a.
- Veröffentlichungen in branchenspezifischen und branchenübergreifenden Fachzeitschriften (anwendungsspezifisch)
- Internetpräsentation
- Informationsschriften, Praxis-/Anwendungsreports, Richtlinien, Leitfäden, Tabellen, Empfehlungen
- Beratungen mit interessierten Unternehmen und Verbänden
- Übernahme der Ergebnisse in die akademische Lehre
- Demonstrationen/Pilotanwendungen
- Dokumentation der Ergebnisse in fachspezifischen Faktendatenbanken mit allgemeinen Zugriffsmöglichkeiten
Ergebnisse, die bis zur
ersten Erfolgskontrolle bereits den Nutzungskriterien der
erweiterten Erfolgskontrolle entsprechen, sind mit zu bewerten.
Die AiF führt eine formelle Prüfung der vorgenannten Unterlagen durch und leitet diese zusammen mit
- dem Fragebogen zur Schlussbegutachtung
- der Kurzbeschreibung zum Forschungsantrag
- dem Ergebnis des Antrags auf Begutachtung (Phase 1)
- einem Exemplar des Schlussberichts (einschließlich dem fortgeschriebenen
Plan zum Ergebnistransfer in die Wirtschaft)
einem ihrer Gutachter zur Schlussbegutachtung zu. Hierbei soll einer der Gutachter ausgewählt werden, die bereits den Antrag beurteilt haben.
In der Fördervariante
CORNET bestehen Besonderheiten.
Der Schlussgutachter richtet seine Anmerkungen zu diesem abgeschlossenen Vorhaben auf der Basis des
Fragebogens zur Schlussbegutachtung an die AiF. Im Falle einer abweichenden Bewertung führt die AiF im Zusammenwirken mit der AiF-Forschungsvereinigung eine abschließende Klärung herbei. Das Ergebnis der Schlussbegutachtung ist durch die AiF in der jeweiligen Projektakte zu dokumentieren.
Sofern sich aus der Schlussbegutachtung Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der ausgezahlten Fördermittel ergeben, hat die IGF-Revision der AiF einen (ggf. teilweisen) Widerruf des Zuwendungsbescheides zu prüfen.
Über das Bewertungsergebnis der Schlussbegutachtung bei der ersten Erfolgskontrolle wird dem Vorstand des Wissenschaftlichen Rates der AiF sowie dem BMWi jährlich zusammenfassend durch die AiF berichtet.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
