IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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10.1 Beurteilung der erzielten Forschungsergebnisse und deren Anwendungsmöglichkeiten
10.1 Beurteilung der erzielten Forschungsergebnisse und deren Anwendungsmöglichkeiten
Der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck unterliegt einer Erfolgskontrolle. Zu diesem Zweck ist nach Ende des Bewilligungszeitraums eines öffentlich geförderten IGF-Vorhabens eine erste Erfolgskontrolle für dieses Projekt durchzuführen. Sie soll Auskunft darüber geben, ob der Zuwendungszweck erfüllt wurde und dient der Gewinnung von Aussagen über potenzielle Erfolge bzw. Erfolgsaussichten in einer ersten, sich dem Projekt anschließenden Stufe der Wertschöpfung.
Im Rahmen einer erweiterten Erfolgskontrolle werden auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe von Projekten weitere Nutzungserfolge vorrangig in KMU entlang der Wertschöpfungskette bis zur Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen am Markt recherchiert. Diese einzelprojektbezogene Erfolgserfassung wird in ausreichendem zeitlichen Abstand zum Abschluss des Projektes vorgenommen und im Auftrag des BMWi durchgeführt.
Grundlage der Bewertung des Erfolgs sowohl bei der ersten als auch bei der erweiterten Erfolgskontrolle sind die IGF-Qualitätsstandards der AiF.
10.1.1 Erste Erfolgskontrolle
10.1.1 Erste Erfolgskontrolle
Mit dem Schlussbericht über das geförderte IGF-Projekt sind folgende Unterlagen durch die Forschungsvereinigung unter Berücksichtigung des Votums des Projektbegleitenden Ausschusses jeweils 2-fach der AiF vorzulegen:
- Vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Einschätzung der erzielten Forschungsergebnisse mit der Zuordnung der erzielten Forschungsergebnisse zu Fachgebieten und Wirtschaftszweigen,
- Dokumentationsblatt (Das Dokumentationsblatt ist zusätzlich in elektronischer Form an die AiF zu senden).
Die zu verwendenden
Vordrucke sowie eine Übersicht zur
Zuordnung von Forschungsvereinigungen zu Wirtschaftszweigen werden von der AiF bereitgestellt.
Der Fragebogen muss von der Forschungsvereinigung oder vom Leiter der Forschungsstelle unterschrieben werden. Wenn mehrere Forschungsstellen an der Durchführung des Forschungsvorhabens beteiligt waren, muss der Fragebogen eine abgestimmte Einschätzung aller beteiligten Forschungsstellen zum Ausdruck bringen. In diesem Fall muss der Fragebogen von den Leitern aller beteiligten Forschungsstellen oder von der Forschungsvereinigung unterschrieben werden.
Es sind zu bewerten:
- die Erreichung bzw. Nichterreichung des Projektzieles
- der Schlussbericht, insbesondere hinsichtlich der Transfermaßnahmen
[Beispiele ein-/ausblenden].
Beispiele für Transfermaßnahmen:
- Vorträge/Berichterstattung vor Fachgremien, auf Konferenzen, Symposien, Messen, Ausstellungen
- Weiterbildungsmaßnahmen, wie Seminare, Schulungen, Lehrgänge
- Workshops, Praktika, Hochschulkurse
- Einbeziehung von Multiplikatoren
- Personaltransfer von einer am Projekt beteiligten Forschungsstelle in ein Unternehmen der Projektzielgruppe
- Vorbereitung der Einführung der Ergebnisse in nationale und internationale Normen, Regelwerke, Richtlinien u.a.
- Veröffentlichungen in branchenspezifischen und branchenübergreifenden Fachzeitschriften (anwendungsspezifisch)
- Internetpräsentation
- Informationsschriften, Praxis-/Anwendungsreports, Richtlinien, Leitfäden, Tabellen, Empfehlungen
- Beratungen mit interessierten Unternehmen und Verbänden
- Übernahme der Ergebnisse in die akademische Lehre
- Demonstrationen/Pilotanwendungen
- Dokumentation der Ergebnisse in fachspezifischen Faktendatenbanken mit allgemeinen Zugriffsmöglichkeiten
Ergebnisse, die bis zur
ersten Erfolgskontrolle bereits den Nutzungskriterien der
erweiterten Erfolgskontrolle entsprechen, sind mit zu bewerten.
Die AiF führt eine formelle Prüfung der vorgenannten Unterlagen durch und leitet diese zusammen mit
- dem Fragebogen zur Schlussbegutachtung
- der Kurzbeschreibung zum Forschungsantrag
- dem Ergebnis des Antrags auf Begutachtung (Phase 1)
- einem Exemplar des Schlussberichts (einschließlich dem fortgeschriebenen
Plan zum Ergebnistransfer in die Wirtschaft)
einem ihrer Gutachter zur Schlussbegutachtung zu. Hierbei soll einer der Gutachter ausgewählt werden, die bereits den Antrag beurteilt haben.
In der Fördervariante
CORNET bestehen Besonderheiten.
Der Schlussgutachter richtet seine Anmerkungen zu diesem abgeschlossenen Vorhaben auf der Basis des
Fragebogens zur Schlussbegutachtung an die AiF. Im Falle einer abweichenden Bewertung führt die AiF im Zusammenwirken mit der AiF-Forschungsvereinigung eine abschließende Klärung herbei. Das Ergebnis der Schlussbegutachtung ist durch die AiF in der jeweiligen Projektakte zu dokumentieren.
Sofern sich aus der Schlussbegutachtung Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der ausgezahlten Fördermittel ergeben, hat die IGF-Revision der AiF einen (ggf. teilweisen) Widerruf des Zuwendungsbescheides zu prüfen.
Über das Bewertungsergebnis der Schlussbegutachtung bei der ersten Erfolgskontrolle wird dem Vorstand des Wissenschaftlichen Rates der AiF sowie dem BMWi jährlich zusammenfassend durch die AiF berichtet.
10.1.2 Erweiterte Erfolgskontrolle
10.1.2 Erweiterte Erfolgskontrolle
Gegenstand der erweiterten Erfolgskontrolle sind die Nutzungserfolge vorrangig in
KMU entlang der Wertschöpfungskette bis zur letzten Stufe der Wertschöpfung, der Markteinführung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Damit werden die nutzenden Unternehmen in die erweiterte Erfolgskontrolle einbezogen. Es ist zu analysieren, ob mit dem IGF-Projekt ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
KMU geleistet worden ist.
Als erfolgreiche Nutzung in Abhängigkeit von der erreichten Stufe der Wertschöpfung werden insbesondere gewertet:
- Weiterführungsprojekte, insbesondere Industrieaufträge, Anschlussprojekte unter Inanspruchnahme von Eigenmitteln sowie nationaler oder internationaler Fördermittel
- Unternehmensspezifische FuE-Aktivitäten
- Aufnahme der Ergebnisse in nationale und internationale Regelwerke, Normen, Richtlinien, Berechnungsverfahren
- Wechsel von Projektmitarbeitern/innen in Unternehmen der Projektzielgruppe
- Unternehmensgründungen unter Nutzung der erzielten Ergebnisse
- Patentanmeldungen
- Betreuung von Versuchsproduktionen
- Nutzung von Teilergebnissen im laufenden Produktionsprozess
- Umsetzung in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Des Weiteren sind im Rahmen der erweiterten Erfolgskontrolle der Verfahrensablauf des Projektes von der Ideenfindung bis zur Nutzung auf der Grundlage der
IGF-Qualitätsstandards der AiF zu bewerten, Schwachstellen aufzudecken und Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die IGF-Qualitätsstandards kann bis zur Behebung die Bewilligung neuer Vorhaben (Phase 2) durch das BMWi ausgesetzt werden.
Die erweiterte Erfolgskontrolle für die IGF wird als ständige Aufgabe im Auftrag des BMWi betrieben. Sie erfolgt nicht für jedes abgeschlossene Projekt, sondern anhand einer nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Stichprobe.
Die Modalitäten für die erweiterte Erfolgskontrolle werden durch das BMWi in Abstimmung mit dem
Projektbeirat Evaluation der AiF festgelegt.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
