26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

[<<] [>>]
[Inhaltsübersicht] [Volltextsuche] [Historie] [Druckversion]

3.1.2 Ausgaben für die Gerätebeschaffung
3.1.2 Ausgaben für Gerätebeschaffung
Im Rahmen des Einzelansatzes B (Ausgaben für Gerätebeschaffung) können eigenständig inventarisierungsfähige Geräte mit einem Einzelbeschaffungswert über 2.500,- € (einschließlich Umsatzsteuer) beantragt werden [Details ein-/ausblenden].
Für jedes beantragte Gerät ist ein Angebot vorzulegen. Enthält ein Angebot mehrere bzw. optionale Positionen, ist vom Antragsteller im Angebot nachvollziehbar zu kennzeichnen, welche Positionen bei der künftigen Bestellung in Betracht gezogen werden und wie sich der im Einzelfinanzierungsplan veranschlagte Betrag für das zu beschaffende Gerät unter Berücksichtigung von Rabatt, Umsatzsteuer und Skonto zusammensetzt.
Im Einzelfinanzierungsplan sind die Geräte mit eindeutigen Angaben und einer verständlichen Bezeichnung aufzuführen, z. B.:
1 Stück 8-Kanal-Schreiber (nicht : 8 Kanal-Schreiber !).
Die Notwendigkeit einer Gerätebeschaffung ist in den Erläuterungen zum Einzelfinanzierungsplan zu begründen, die dem Einzelfinanzierungsplan der Forschungsstelle als gesondertes Blatt nachzuheften sind.
Bei Vorsteuer-Abzugsberechtigung der Forschungsstelle dürfen generell nur Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) angesetzt werden.
Für die Beantragung von Großgeräten (Beschaffungswert ab 50.000 € einschließlich Umsatzsteuer) gelten zusätzliche Regelungen [Details ein-/ausblenden].
Für ein beantragtes Großgerät ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung (Miete/Kauf/Mitbenutzung/Ausleihe) vorzulegen. Außerdem ist in den Erläuterungen zum Einzelfinanzierungsplan konkret darzulegen, wie dieses Gerät nach Ende des Bewilligungszeitraums für Zwecke der IGF weiterverwendet werden soll. Hierbei sind geplante Vorhaben explizit zu benennen. Darüber hinaus werden Großgeräte nur unter besonderer Auflage bewilligt.
Ebenso gelten für den Eigenbau von Geräten sowie für Änderungen und Umbauten vorhandener Geräte besondere Regelungen [Details ein-/ausblenden].
Unter einem Eigenbau ist die Herstellung eines eigenständigen Gerätes, einer Apparatur oder einer Anlage aus dauerhaft fest miteinander verbundenen Einzelkomponenten durch Beschäftigte des Zuwendungsempfängers zu verstehen. Wenn für die Durchführung eines Vorhabens ein solcher Eigenbau benötigt wird, der nicht als handelsübliche Einheit beschafft werden kann, ist wie folgt zu verfahren:
Der notwendige Eigenbau kann nicht als spezifische Geräteposition beantragt werden. Stattdessen ist im Einzelfinanzierungsplan der Eigenbau des Gerätes auf die jeweiligen Einzelansätze aufzuschlüsseln, d.h. unter Geräteausgaben sind lediglich die Geräte mit einem Beschaffungswert über 2.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) mit einer verständlichen Bezeichnung aufzuführen. Diese Geräte sind im Einzelfinanzierungsplan zu kennzeichnen, nach der Beschaffung in die Gerätebestandsliste aufzunehmen sowie zu inventarisieren. In den Erläuterungen zum Einzelfinanzierungsplan sind Funktion bzw. Verwendungszweck des Eigenbaus kurz und prägnant zu beschreiben. Die weiteren Ausgaben für den Eigenbau sind den übrigen Ansätzen (Personalausgaben, Leistungen Dritter) zuzuordnen bzw. aus der Pauschale für Sonstige Ausgaben zu finanzieren (Material, Geräte mit einem Beschaffungswert bis zu 2.500 € einschließlich Umsatzsteuer).
In derselben Weise wird bei Änderungen und Umbauten vorhandener Geräte verfahren, soweit sie zur Durchführung des beantragten Forschungsvorhabens benötigt werden.

[<<] [>>]
[Inhaltsübersicht] [Volltextsuche] [Historie] [Druckversion]
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]
Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
