26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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3.1.4 Pauschale für Sonstige Ausgaben
3.1.4 Pauschale für Sonstige Ausgaben
Das BMWi-Merkblatt zu den Finanzierungsplänen enthält neben den Angaben zum Prozentsatz und zur Bemessungsgrundlage der Pauschale eine nicht abschließende Aufzählung der weiteren projektbezogenen Ausgaben, die mit dieser Pauschale abgegolten werden. Insbesondere fallen hierunter
- Ausgaben für Unterhalt und Versorgung der Arbeitsplätze (Büromaterial,
Fachliteratur, Energie, Telefon usw.),
- Ausgaben für die Beschaffung von Geräten mit Einzelbeträgen bis zu 2.500 € einschließlich Umsatzsteuer,
- Ausgaben für Material (darunter z.B. auch die Herstellung von Versuchsmaterial),
- Aufwendungen für Reisen und Transport,
sowie
- diverse personenbezogene Leistungen [Beispielhafte Aufzählung ein-/ausblenden].
Dazu zählen beispielsweise:
- vermögenswirksame Leistungen (VL)
- VBL-Sanierungsgeld
- VBL-Pauschalsteuer
- U1-Umlage (Beiträge zur Entgeltfortzahlungs-Versicherung im Krankheitsfall)
- U2-Umlage (Beiträge zur Entgeltfortzahlungs-Versicherung im Mutterschutz)
- U3-Umlage (Beiträge zur Insolvenzgeldumlage)
- Arbeitgeberanteile zur Riesterrente
- Beiträge zur Pensionskasse
- Beiträge zur Landesunfallkasse
- Zahlungen für Beihilfen
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Diese dürfen nicht bei der Ermittlung des IGF-Bruttos berücksichtigt werden, welches für die Berechnung der aus den Einzelansätzen A.1 bis A.3 finanzierungsfähigen Personalausgaben maßgeblich ist.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
