26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
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IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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9.6 Zahlenmäßiger Nachweis (vAW)
9.6 Zahlenmäßiger Nachweis (vAW)
Im zahlenmäßigen Nachweis (vAW) sind von der AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger die tatsächlichen vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) aufzuführen. Dabei können auch vAW berücksichtigt werden, die ursprünglich nicht geplant und daher im Gesamtfinanzierungsplan und den Erläuterungen zum Gesamtfinanzierungsplan nicht genannt sind. Es ist für die Anerkennung von vAW nicht relevant, ob die leistende Stelle der Wirtschaft Mitglied im Projektbegleitenden Ausschuss ist.
Grundsätzlich müssen vAW in einem angemessenen Umfang erbracht werden. Daher sind mit der Schlussabrechnung (vAW) erhebliche Abweichungen von der ursprünglichen Planung zu begründen. Als erheblich wird eine Unterschreitung von mehr als 30 % betrachtet.
Für die einzelnen vAW-Positionen gelten die nachstehend unter Details dargestellten Besonderheiten:
- Vorhabenbezogene Geldleistungen (Position GL)
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Als vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) anerkannt werden Geldleistungen der Wirtschaft, soweit sie vorhabenbezogen für
- Personalausgaben (z.B. Entgelte oberhalb der Höchstsätze für Personalausgaben),
- Ausgaben für Gerätebeschaffung über 2.500 € (einschließlich Umsatzsteuer),
- Ausgaben für Leistungen Dritter
eingesetzt wurden.
Zum Beleg der vorhabenbezogenen Geldleistungen werden im Fall einer vertieften Prüfung als Nachweis der Herkunft Bankbelege angefordert, aus denen eindeutig der Bezug zum jeweiligen IGF-Vorhaben,
die Höhe des Betrages sowie Angaben zum Spender ersichtlich sein müssen. Zum Nachweis der Verwendung der Geldleistungen gelten die Ausführungen zum zahlenmäßigen Nachweis (bZ) entsprechend.
- Vorhabenbezogene Sachleistungen (Position SL)
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Als vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) anerkannt werden
- die unentgeltliche Bereitstellung von Material,
- die Schenkung von Geräten,
- die befristete, unentgeltliche Überlassung von Geräten zur Nutzung in der Forschungsstelle,
- ein in einer Rechnung ausgewiesener Rabatt.
Nicht berücksichtigt werden Einzelbelege unter 100 €.
Als Beleg ist idealerweise der hierfür von der AiF zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
- Vorhabenbezogene Dienstleistungen (Position DL)
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Als vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) anerkannt werden
- die unentgeltliche Überlassung von Personal im Unternehmen (pauschal bewertet mit 90 € pro Stunde),
- die unentgeltliche Überlassung von Personal in der Forschungsstelle (pauschal bewertet mit 1.000 € pro Tag),
- die unentgeltliche Erbringung von Leistungen Dritter.
Nicht berücksichtigt werden Einzelbelege unter 100 €.
Als Beleg ist idealerweise der hierfür von der AiF zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
- Aufwendungen für die Bereitstellung von Versuchsanlagen und Geräten im Unternehmen (Position BV)
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Als vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) anerkannt wird die befristete, unentgeltliche Überlassung von nicht mit öffentlichen Mitteln beschafften Versuchsanlagen bzw. Geräten zur vorhabenbezogenen Nutzung im Unternehmen.
Nicht berücksichtigt werden Einzelbelege unter 100 €.
Als Beleg ist idealerweise der hierfür von der AiF zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
- Aufwendungen der Wirtschaft für den Projektbegleitenden Ausschuss (Position AP)
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Als vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) anerkannt werden die Aufwendungen der Wirtschaft für ihre Teilnahme an Sitzungen des Projektbegleitenden Ausschusses (pauschal bewertet mit 1.000 € pro Sitzung je vertretenem Unternehmen / Verband / Forschungsvereinigung, ggf. gleichmäßig verteilt auf die in der Sitzung behandelten, laufenden IGF-Vorhaben).
Nicht berücksichtigt wird die Teilnahme von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie von Angehörigen der durchführenden Forschungsstelle(n).
Zum Beleg der Teilnahme an einer Sitzung des Projektbegleitenden Ausschusses ist neben der individuellen Tagesordnung mit projektspezifischen Angaben (Vorhabennummer laut Zuwendungsbescheid, Bewilligungszeitraum, Forschungsthema/Kurzform) die Teilnehmerliste für den Fall einer vertieften Prüfung bereitzuhalten. Dazu ist der von der AiF zur Verfügung gestellte Vordruck Teilnehmerliste zu verwenden.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
