IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)
1.1 Rechtsgrundlagen
1.1 Rechtsgrundlagen
Das BMWi fördert Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinie über die Förderung der
Industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung nebst dazugehörigen
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Weitere Rechtsgrundlagen sind das
Verwaltungsverfahrensgesetz (insbesondere §§ 48, 49, 49a) und die
Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
Darüber hinaus sind der
Corporate Finance Codex (CFC)
sowie die
Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der IGF zu beachten.