IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

1.1 Rechtsgrundlagen

1.1 Rechtsgrundlagen

Das BMWi fördert Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung nebst dazugehörigen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Verwaltungsverfahrensgesetz (insbesondere §§ 48, 49, 49a) und die Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Darüber hinaus sind der Corporate Finance Codex (CFC) sowie die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der IGF zu beachten.