Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011 steht zum Download bereit.
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG steht zum Download bereit.
Das BMWi-Logo kann hier angefordert werden.
[<<] [>>] [Inhaltsübersicht] [Volltextsuche] [Historie] [Druckversion]
Nach der positiven Förderentscheidung des BMWi über einen in Phase 2 vorgelegten Forschungsantrag wird die Zuwendung durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid des BMWi bewilligt, der von der AiF in automatisierter Form ausgefertigt und bekannt gegeben wird. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Beziehungen zwischen BMWi und dem Erstzuwendungsempfänger auf öffentlich-rechtlicher Ebene geregelt. Adressat des Zuwendungsbescheides und somit Erstzuwendungsempfänger ist die antragstellende AiF-Forschungsvereinigung. Sind die AiF-Forschungsvereinigung und die das bewilligte Vorhaben durchführende Forschungsstelle dieselbe Rechtsperson, so ist die AiF-Forschungsvereinigung zugleich Letztzuwendungsempfänger.
Bestandteile des Zuwendungsbescheids sind die Finanzierungspläne sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Zuwendungsrechtlich verbindlich ist nicht der Gesamtfinanzierungsplan, sondern nur der Einzelfinanzierungsplan für die jeweilige Forschungsstelle.
Der Erstzuwendungsempfänger hat alle Angaben im Zuwendungsbescheid und in den Finanzierungsplänen sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, bevor er die Einverständniserklärung unterschreibt und an die AiF zurücksendet [Details ein-/ausblenden].
[<<] [>>] [Inhaltsübersicht] [Volltextsuche] [Historie] [Druckversion]
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]
Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.