26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

[<<] [>>]
[Inhaltsübersicht] [Volltextsuche] [Historie] [Druckversion]

9.3 Fristen
9.3 Fristen
Von der AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger sind
der AiF vorzulegen:
- der Zwischennachweis
für ein abgelaufenes Haushaltsjahr binnen
drei Monaten nach
Ablauf des Haushaltsjahres, falls der Zuwendungszweck im
abgelaufenen Haushaltsjahr noch nicht erfüllt worden ist.
Ein Zwischenbericht darf mit dem nächst fälligen Sachbericht
verbunden werden, wenn der Berichtszeitraum für ein
Haushaltsjahr 3 Monate nicht überschreitet
[Beispiel ein-/ausblenden].
Beispiel:
Für ein Vorhaben, dessen Laufzeit am 1. Oktober beginnt und nach
eineinhalb Jahren am 31. März des übernächsten Jahres
endet, ist insgesamt nur ein Sachbericht erforderlich.
- der
Schlussnachweis binnen vier
Monaten nach Ende des
Bewilligungszeitraums.
Für externe Forschungsstellen als Letztzuwendungsempfänger gelten
entsprechend frühere Termine, die im Weiterleitungsvertrag
zwischen der AiF-Forschungsvereinigung und der jeweiligen
Forschungsstelle zu vereinbaren sind.
Bei
Nichteinhaltung der Fristen durch
die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger wird
die AiF die in diesem Fall erforderlichen Maßnahmen einleiten
[
Details ein-/ausblenden].
- Zwischennachweis:
- Versendung eines Mahnschreibens an
die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger Mitte
April mit Setzung einer Nachfrist von maximal vier Wochen für
die Vorlage des Zwischennachweises
und Hinweis auf die Konsequenz bei Verstreichung der Nachfrist.
- Bei Überschreitung der
Nachfrist: Schriftliche Mitteilung an die AiF-Forschungsvereinigung,
dass von diesem Zeitpunkt an (Mitte Mai) weitere Zahlungen für
das jeweilige Vorhaben bis zur Abgabe eines vollständigen
Zwischennachweises ausgesetzt werden.
Schriftliche Mitteilung an das BMWi über die erfolgte
Aussetzung der Auszahlung weiterer Fördermittel.
- Schlussnachweis:
- Eine Auszahlung des Restbetrages
in Höhe von 5 % der Zuwendung kann erst nach Vorlage des
Schlussnachweises und Prüfung der Schlussabrechnung (bZ)
durch die IGF-Revision der AiF erfolgen. Von der IGF-Revision der
AiF ermittelte Sollzinsen werden – soweit möglich –
mit dem noch nicht ausgezahlten Restbetrag verrechnet.
- Versendung eines Mahnschreibens an
die AiF-Forschungsvereinigung als Erstzuwendungsempfänger am
Ende des fünften Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
mit Setzung einer Nachfrist von maximal vier Wochen für die
Vorlage des Schlussnachweises
und Hinweis auf die Konsequenz bei Verstreichung der Nachfrist.
- Prüfung eines Widerrufs des
Zuwendungsbescheides und einer Erstattung der Gesamtzuwendung nach
Ablauf von sechs Monaten seit Ende des Bewilligungszeitraums, wenn
der vollständige Schlussnachweis
auch nach Ablauf der Nachfrist nicht vorliegt.
- Schriftliche Anhörung der AiF-Forschungsvereinigung, bevor ein
Widerruf des Zuwendungsbescheides durch das BMWi eingeleitet wird.
- Schriftliche Unterrichtung des BMWi über das Ergebnis der
Anhörung.

[<<] [>>]
[Inhaltsübersicht] [Volltextsuche] [Historie] [Druckversion]
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]
Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
