26.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Bewilligungssituation 2011
steht zum Download bereit.
10.05.2011
Das Rundschreiben bezüglich der Personalausgaben FhG
steht zum Download bereit.
01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
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IGF-Leitfaden (Stand: Oktober 2011)

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3.1.1 Personalausgaben
3.1.1 Personalausgaben
Bei IGF-Vorhaben wird das für die Durchführung beantragte/veranschlagte Personal HPA-Gruppen zugeordnet. Bei der Bewilligung werden diese HPA-Gruppen in folgende Einzelansätze A.1 bis A.3 zusammengefasst:
- A.1 Bruttogehälter für wissenschaftlich-technisches Personal
HPA-Gruppen A und B
- A.2 Bruttogehälter für übriges Fachpersonal
HPA-Gruppen C, D und E
- A.3 Bruttogehälter für Hilfskräfte
HPA-Gruppe F sowie wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
Es ist ein IGF-Brutto als Ausgangsgröße für die Berechnung der aus den Einzelansätzen A.1 bis A.3 finanzierungsfähigen Personalausgaben zu ermitteln [Details ein-/ausblenden].
Dazu werden grundsätzlich folgende Angaben herangezogen, sofern sie weder mit der
Pauschale für Personalausgaben(Einzelansatz A.4) noch der Pauschale für Sonstige Ausgaben (Einzelansatz D.) abgegolten werden:
Regelmäßiges monatliches Arbeitnehmerbrutto
Nicht dauerhaft gezahlte Zulagen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt; eine Technikerzulage wird nur berücksichtigt, wenn sie im Anstellungsvertrag vereinbart worden ist.
- Anteile des Arbeitgebers zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- Anteil des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
(VBL)
Dies gilt nur für Landes- und Bundeseinrichtungen. Bei allen anderen Forschungsstellen, bei denen beispielsweise die VBLU zur Anwendung kommt, ist die Zusatzversorgung mit der
Pauschale für Sonstige Ausgaben im Einzelansatz D abgegolten.
Es ist zu beachten, dass die aus den Einzelansätzen A.1 bis A.3 finanzierungsfähigen Bruttoentgelte in der Höhe begrenzt sind.
Bei der Beantragung sind die Daten zu den am Vorhaben beteiligten Mitarbeitern/innen in einer festgelegten Reihenfolge anzugeben [Details ein-/ausblenden].
- Anzahl
- Ausbildungsabschluss
- HPA-Gruppe
- Monatliches Bruttoentgelt einschließlich der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung. Bei wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften ist statt des monatlichen Bruttoentgelts die Stundenvergütung anzugeben.
- Einsatzzeit in Monaten pro Jahr der voraussichtlichen Laufzeit
- Beschäftigungsgrad (Dezimalzahl) am Vorhaben entsprechend der geplanten Arbeitszeit des/der Mitarbeiters/in bezogen auf eine Vollzeitkraft pro Jahr der Laufzeit.
Bei wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften ist statt des Beschäftigungsgrads die vertragliche Arbeitszeit in Stunden pro Monat anzugeben.
Beispiel:
Anzahl: 1
Ausbildungsabschluss: Dipl-Ing. (TU)
HPA-Gruppe: A
Bruttoentgelt: 3.897 €
Einsatzzeit in Monaten pro Jahr der Laufzeit: 6 / 12 / 6
Beschäftigungsgrad: 30 % / 80 % / 40 %
Anzugeben sind deshalb folgende Dezimalzahlen: 0,3 / 0,8 / 0,4
Falls der/die einzelne Mitarbeiter/in zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht namentlich bekannt ist,
ist das voraussichtliche monatliche Bruttoentgelt anzugeben. Auch in diesem Fall
ist das BMWi-Merkblatt über die Höchstsatzregelung für die Beantragung und Abrechnung von Personalausgaben – HPA – im Rahmen der
Industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung für eine Zuordnung zur entsprechenden HPA-Gruppe
heranzuziehen.
Für die Abgeltung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bzw. Jahressonderzahlung wird insgesamt eine Pauschale für Personalausgaben (Einzelansatz A.4) als aus der Zuwendung finanzierungsfähig anerkannt. Die Pauschale wird prozentual ermittelt. Der für einen Antrag maßgebliche Prozentsatz ist den Rundschreiben zu entnehmen, mit denen die AiF diesbezügliche Änderungen zeitnah mitteilt. Die Summe der Bruttogehälter bildet die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Pauschale für Personalausgaben.
Für Institute und Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als Forschungsstellen gelten Sonderregelungen [Details ein-/ausblenden].
Anstelle der Bruttoentgelte gelten die von der FhG-Zentralverwaltung für jede Forschungsstelle ermittelten AiF-spezifische FhG-Verrechnungssätze. Die Verrechnungssätze sind bei der Zentralverwaltung der FhG in München bzw. bei der AiF zu erfragen. Die aus den Einzelansätzen A.1 bis A.3 finanzierungsfähigen Verrechnungssätze sind ebenfalls in der Höhe begrenzt.

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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie
unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen
und Muster.
