26.10.2011
Auf Basis unseres Rundschreibens vom 14.10.2011 enthalten die Abschnitte 3, 3.2.2 und 9.6 neue Textstellen:
03.08.2011
In Abschnitt 10.1.2 ist die Bezeichnung des für die erweiterte Erfolgskontrolle zuständigen Gremiums aktualisiert (statt Arbeitskreis Erfolgssteuerung und Kontrolle (AK ESK) nun Projektbeirat Evaluation). Die Berichte, die dem BMWi bisher nach Beratung im AK ESK halbjährlich zu übergeben waren, entfallen.
12.04.2011
Der Leitfaden verweist nun auf die für IGF-Vorhaben mit Start ab 01.05.2011 gültigen Muster von Zuwendungsbescheid und Weiterleitungsvertrag (Rechtsbehelfsbelehrung ohne den Formhinweis „schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“; Schreibweise „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ mit großem „I“).
18.01.2011
Abschnitt 11.2 wurde ergänzt um den Hinweis, dass für Veröffentlichungen in Fachzeitschriften o.ä. der Förderhinweis ohne BMWi-Logo ausreichend ist.
17.01.2011
Der Leitfaden verweist nun auf die für IGF-Vorhaben mit Start ab 01.01.2011 gültigen Muster von Zuwendungsbescheid und Weiterleitungsvertrag.Abschnitt 1.1 wurde ergänzt um den Corporate Finance Codex (CFC).
In Abschnitt 2 wurden die zum Antrag auf Begutachtung gehörenden Unterlagen um die CFC-Erklärung erweitert (gilt für alle Neubewilligungen mit Start ab 01.01.2011).
In Abschnitt 3.1.1 wurde die Formulierung "regelmäßiges steuerpflichtiges monatliches Arbeitnehmerbrutto" in "regelmäßiges monatliches Arbeitnehmerbrutto" geändert, um Fehlinterpretationen vorzubeugen (Entgeltbestandteile, die beispielsweise bei einer Gehaltsumwandlung das steuerpflichtige Arbeitnehmerbrutto senken, würden in Folge der möglichen Fehlinterpretation nicht zum IGF-Brutto gezählt).
In Abschnitt 6.1 wurde die Formulierung "Personalausgaben z.B. durch die Einstellung von Mitarbeitern mit geringerer Vergütung" in "Gesamtausgaben" geändert. Besondere Regelungen in den Zuwendungsbescheiden der Jahre 2009 und 2010 (Personalmaßgaben) bleiben hiervon unberührt. Ergänzend wird nun auf den für IGF-Vorhaben mit Zuwendungsbescheid ab 01.01.2011 gültigen Muster-Einzelfinanzierungsplan verwiesen.
Auf der Übersicht zur Behandlung von notwendigen Änderungsmaßnahmen sowie in den Abschnitten 8.1 und 8.3 wurde für IGF-Vorhaben mit Zuwendungsbescheid ab 01.01.2011 die Bedingung ergänzt, dass die Summe der insgesamt im Einzelansatz A.1 (HPA A und HPA B) beantragten und bewilligten Personenmonate nicht überschritten werden darf.
06.10.2010
Abschnitt 2 enthält nun einen Verweis auf eine Übersicht "Praxisversuche".
10.09.2010
Per Rundschreiben wird die Veröffentlichung des erstmals rein internetbasierten Leitfadens bekanntgegeben.